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Pusteblume

Vollmacht

Private Vorsorge für den Bedarfsfall

Mit einer Vollmacht können Sie „privatrechtlich“ eine oder mehrere Vertrauenspersonen als ihre Vertreter:innen einsetzen, die ihre Rechte für Sie wahrnehmen und ihre Angelegenheiten regeln, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Die bevollmächtigten Personen können enge Familienmitglieder sein, aber auch gute Freund:innen oder andere Personen, denen Sie ihr Vertrauen schenken. Es ist sinnvoll, die gewünschte Person nach Möglichkeit bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen.

Eine Vollmacht zur Vorsorge gibt – je nach dem von Ihnen festgelegten Umfang – der bevollmächtigten Person gegebe­nenfalls weitreichende Befugnisse. Deshalb ist die wichtigste Voraussetzung hierfür Ihr uneinge­schränktes Vertrauen zu der Person, die Sie auf­grund dieser Vollmacht vertreten soll. Sie müssen bedenken, dass die Vorsorgevollmacht gerade dann eingesetzt werden wird, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind zu überwachen, was die bevollmächtigte Person in Ihrem Namen tut.

Auch bei der Umsetzung einer Patientenverfügung sind Bevollmächtigte vom Gesetz her als Ansprechpartner:innen und Entscheidungsträger:innen bestimmt. Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Amtsgericht wird dann entbehrlich.

Beratung

Wir empfehlen grundsätzlich alle Vorsorgeregelungen individuell zu verfassen, das Gespräch mit Angehörigen darüber zu suchen und gegebenenfalls fachlichen Rat einzuholen.

Hierfür bietet der Betreuungsverein der Diakonie Ingelheim e.V. individuelle Beratungstermine im Rahmen der regelmäßigen Sprechstunden oder nach Vereinbarung an. Die Mitarbeitenden des Betreuungsvereins freuen sich über Ihre Kontaktaufnahme.

Alle Gespräche finden grundsätzlich im vertraulichen Rahmen statt und sind kostenfrei.