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Rechtzeitig vorsorgen

Eine Krankheit, ein Unfall oder zunehmendes Alter können jeden Menschen in eine Situation bringen, in der er seine Wünsche und Vorstellungen nicht mehr äußern oder durchsetzen kann.

Was aber passiert, wenn ich nicht mehr ausreichend für mich selbst sorgen kann, weil meine Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist?
Wer entscheidet und handelt dann für mich?
Wie finden meine Wünsche und Vorstellungen Beachtung, wenn ich mich nicht mehr ausreichend verständigen kann?

Diese Fragen sollte sich jede und jeder von uns stellen. Wir alle wünschen uns, dass wir nie in eine solche Lage geraten, in der wir auf die Unterstützung anderer Menschen angewiesen sind. Sollte es aber tatsächlich einmal so weit kommen, kann der Wert einer gut durchdachten Vorsorge nicht hoch genug bemessen werden.

Mit Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit dafür Sorge zu tragen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht erhalten bleibt, selbst wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind.