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Unterstützte Entscheidungsfindung

Das Recht eigene Entscheidungen zu treffen

Sich festlegen, Entscheidungen treffen und das eigene Leben gestalten – das fällt uns allen nicht immer leicht. Selbstbestimmt zu leben ist besonders für Menschen schwierig, die mit einer rechtlichen Betreuung konfrontiert sind. Bei ihnen besteht häufig die Gefahr, dass sie übergangen werden oder andere für sie entscheiden – manchmal unfreiwillig und unbewusst.

Eines der wichtigsten Ziele der am 01.01.2023 inkrafttretenden Betreuungsrechtsreform ist, die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen zu stärken. Die Wünsche des betreuten Menschen sind der zentrale Maßstab. Die Gesetzesänderungen sollen sicherstellen, dass dieser in sämtlichen Stadien des Betreuungsverfahrens besser informiert und stärker eingebunden wird. 

Nach Artikel 12 Absatz 3 der UN Behindertenrechtskonvention brauchen Menschen mit Behinderungen Zugang zu Unterstützung, um ihre Rechts- und Handlungsfähigkeit ausüben zu können. Konkret heißt das: Menschen mit Behinderungen und Personen, die eine rechtliche Betreuung benötigen, haben genauso ein Recht darauf, Entscheidungen über ihr eigenes Leben zu treffen wie jeder andere auch.

Die Rolle der Betreuer:innen

Die Aufgabe der rechtlichen Betreuer:innen ist es demnach, die betreuten Menschen zu unterstützen, damit diese ihre Entscheidungsfreiheit wahrnehmen können. Das Konzept der unterstützen Entscheidungsfindung zeigt Wege auf, wie Betreuerinnen und Betreuer Selbstbestimmung und Teilhabe der betreuten Menschen durch Beratung und Begleitung erreichen können.

Für eine selbstbestimmte Entscheidungsfindung durch die betreute Person ist es wichtig, dass die Betreuerin oder der Betreuer ausreichend Zeit mitbringt, um gemeinsam mit der betreuten Person, die Sachlage unter der Beachtung der Bedürfnisse und Wünsche dieser zu ergründen. Unterschiedliche Handlungsalternativen und mögliche Konsequenzen sollen aufgezeigt und besprochen werden.