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Rechtliche Betreuung im Verhältnis zu anderen Unterstützungsleistungen

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Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat sich in einer Handreichung zum Verhältnis von Tätigkeiten an der Schnittstelle von rechtlicher Betreuung und Sozialleistungen mit Hinweisen zu Abgrenzung und Kooperation befasst.

Gemäß des Erforderlichkeitsgrundsatzes ist eine rechtliche Betreuung nur einzurichten, wenn andere - insbesondere Sozialleistungen - nicht ausreichend sind oder nicht zur Verfügung stehen. Ist eine Betreuung dennoch erforderlich, bestehen Schnittstellen zu sozialen, gesundheitlichen und pflegerischen Leistungen, die nach Auffassung des Deutschen Vereins "gut bespielt werden müssen".

Damit dies gelingt, ist es hilfreich, dass alle Beteiligten wissen, wer wofür zuständig ist und wie das jeweils andere System funktioniert, zudem geht es um gute Kommunikation und Kooperation der Akteure.
Die neuaufgelegte Handreichung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. tritt nach eigenen Worten mit dem Ziel an, die Konfliktlinien zwischen der Unterstützung mittels rechtlicher Betreuung und der Unterstützung durch soziale, pflegerische und gesundheitliche Leistungen zu minimieren.

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