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Ehegattenvertretungsrecht – Alles für den Ernstfall geregelt?

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht. Danach können
sich Ehegatten im Falle einer akuten Notfallsituation gegenseitig in Angelegenheiten der
Gesundheitssorge gesetzlich vertreten. Das Recht ist befristet auf sechs Monate.

Die Referentinnen informieren Sie über den Inhalt des Gesetzes und die Umsetzung in der Praxis.
Sie gehen insbesondere aber auch auf die Frage nach Risiken ein und klären grundlegend
darüber auf, warum trotz Ehegattenvertretungsrecht weitere Vorsorgeregelungen getroffen
werden sollten, damit für den Ernstfall alles geregelt ist.

Die Kooperationsveranstaltung der Betreuungsvereine Mainz Bingen wird als
Onlineangebot über Zoom am Donnerstag, 29.02.2024 von 18:00-20:00 Uhr für alle Interessierten
stattfinden.

Flyer

Mit einer Anmeldung an info@btv-ingelheim.de erhalten Sie die notwendigen Zugangsdaten für
die Veranstaltung.