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Was Banken über das Betreuungsrecht wissen sollten
Die überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen ÜAG NRW hat eine Broschüre zur Zusammenarbeit zwischen Betreuer:innen oder Bevollmächtigten und Geldinstituten erstellt.
Bei der Zusammenarbeit zwischen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern und betreuten Menschen einerseits und den Geldinstituten andererseits gibt es vielfältige Berührungspunkte, bei denen es immer wieder zu Missverständnissen und unnötigem Reibungsverlust kommt.
Die komplexen Vorgaben des Betreuungsrechts sind Mitarbeitenden der Geldinstitute nicht immer vertraut, was zu Unsicherheiten im Umgang mit rechtlichen Betreuer:innen und den betreuten Personen führen kann. Das Handeln der Bankmitarbeitenden ist oftmals geprägt von der Haftungsfrage: „Wer haftet für möglicherweise entstandene bzw. zu erwartende Schäden?“
Die Broschüre möchte ein Überblick über die bestehenden Rahmenbedingungen und die Anwendung der verschiedenen Normen geben, die die Zusammenarbeit zwischen Betreuer:innen, betreuten Personen und Geldinstituten regeln. Ziel ist es, das Selbstbestimmungsrecht und die freie Teilhabe für Menschen mit rechtlicher Betreuung auch im Umgang mit Banken zu sichern. Es soll ein Beitrag geleistet werden Stigmatisierung und rechtliche Beschränkungen durch Maßnahmen von Banken zu verhindern.
Die Broschüre sowie eine Kurzversion für Bankangestellte finden Sie ab sofort unter "Vermögensorge" in unseren Arbeitshilfen.
