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Teilhabe ist ein Menschenrecht! - Forderungen zum Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

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Am 3. Dezember wird weltweit der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung begangen. Doch Inklusion ist in Deutschland nach wie vor nicht selbstverständlich. Teilhabe ist ein Menschenrecht – so formuliert es die UN-Behindertenrechtskonvention – dennoch besteht eine große Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Menschen mit Behinderungen begegnen weiterhin vielfältigen Barrieren: baulichen, bürokratischen und finanziellen. Diese Hindernisse verhindern gleichberechtigte Teilhabe und erschweren es Betroffenen, ihre Rechte im Alltag umzusetzen. Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung macht der Geschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VdAB) auf die weiterhin bestehenden Defizite bei der Inklusion in Deutschland aufmerksam. Er betont: „Teilhabe ist kein Gnadenakt, sondern ein Menschenrecht.“

Deshalb braucht es eine Eingliederungshilfe, die echte Teilhabe ermöglicht – mit verlässlichen Rahmenbedingungen, fairer Finanzierung und einer starken Anerkennung der Leistungen der Träger. Aus diesem Anlass macht der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VdAB) auf die weiterhin bestehenden Defizite bei der Inklusion in Deutschland aufmerksam. VdAB-Hauptgeschäftsführer Thomas Knieling betont: „Teilhabe ist kein Gnadenakt, sondern ein Menschenrecht.“

Sozialwirtschaft unter Druck

Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe stehen zunehmend unter Druck. Steigende Kosten, komplexe Vorgaben und eine immer größere Bürokratie erschweren es, qualitativ hochwertige Angebote aufrechtzuerhalten. Leidtragende sind am Ende die Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind.

Fachkräftemangel gefährdet Teilhabe

Ein weiteres gravierendes Problem ist der anhaltende Fachkräftemangel. Laut einer Blitzumfrage der Diakonie Deutschland (Herbst 2024) bleiben in 60 % der befragten Einrichtungen Fachkräfte-Stellen länger als sechs Monate unbesetzt. In vielen Fällen müssen dadurch Leistungen eingeschränkt oder sogar eingestellt werden. Dies gefährdet die Versorgungssicherheit und hat unmittelbare Folgen für die Lebensqualität der Betroffenen.

Wichtige Rolle rechtlicher Betreuer:innen

Eine zentrale Stütze für Betroffene können rechtliche Betreuer:innen. Sie sorgen dafür, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte wahrnehmen können – etwa gegenüber Behörden, Leistungsträgern und Versicherungen. Rechtliche Betreuerinnen unterstützen dabei, komplexe Antrags- und Entscheidungsverfahren zu bewältigen, Teilhabeleistungen zu sichern und individuelle Wünsche und Bedürfnisse rechtlich durchzusetzen.
Ihre Arbeit ist ein unverzichtbarer Beitrag dazu, Menschen mit Behinderungen zu mehr Selbstbestimmung, Schutz und gesellschaftlicher Teilhabe zu verhelfen.

Forderungen für echte Inklusion

Um den Herausforderungen zu begegnen, braucht es:

  • eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung der Eingliederungshilfe – statt Budgetneutralität als oberstes Prinzip
  • eine deutliche Entlastung von Bürokratie, damit mehr Zeit für Assistenz und Begleitung bleibt
  • flexible Ausbildungs- und Weiterbildungswege sowie bessere Anerkennung von Qualifikationen
  • die Stärkung aller Berufsgruppen, die Menschen mit Behinderungen unterstützen – inklusive der rechtlichen Betreuer*innen

Inklusion darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Teilhabe muss im Alltag spürbar sein – für alle Menschen mit Behinderungen, ohne Barrieren und mit tatsächlichen Chancen auf Selbstbestimmung.