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"Wenn wir dicht machen müssen... wer kümmert sich dann? - Aktionstag zur Betreuungsvergütung"
Diese Frage stellt sich aktuell für die Betreuungsvereine in Deutschland. Mit Blick auf den Entwurf des neuen Betreuervergütungsgesetzes, das zum 01.01.2026 in Kraft treten soll, fürchten viele Vereine um ihre Existenz. Um für eine auskömmliche Vergütung zu kämpfen, ruft das Aktionsbündnis „Vergütung rechtlicher Betreuung“ zu einem Aktionstag auf.
Die Betreuungsrechtsreform, welche Anfang 2023 in Kraft getreten ist, eröffnet Chancen im Hinblick auf Selbstbestimmung und Teilhabe für rechtlich betreute Menschen. Der Wunsch des betreuten Menschen gilt nun als wichtigste Handlungsmaxime für Betreuungsgerichte und rechtliche Betreuer:innen. Es geht darum die betreuten Menschen in ihrer Handlungsfähigkeit mithilfe der unterstützten Entscheidungsfindung zu fördern. Eine Stellvertreung soll nur noch in begründeten Ausnahmefällen stattfinden. Diese neuen Richtlinien stützen sich auf die Inhalte des Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention und werden von den Akteur:innen des Betreuungsrechts durchweg begrüßt. Auch die mit der Reform erhöhten Anforderungen an die Qualifikation für Berufsbetreuer:innen werden überwiegend positiv bewertet.
Es muss jedoch klar sein. Gute Qualität benötigt eine auskömmliche Finanzierung. Mehraufwand durch die neuen Anforderungen zum Beispiel im Rahmen der Entscheidungsfindung, der Berichtspflichten oder auch der erforderlichen Sachkunde werden im Gesetzentwurf nicht ausreichend honoriert. Eine Finanzierung der zusätzlichen Leistungen ist nicht vorgesehen. Die Ziele der Reform – die Stärkung der Selbstbestimmung der Klient:innen und ein Mehr an Qualität – drohen laut dem Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) "kaputtgespart zu werden".
Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) fordert eine dringende Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Sie kritisiert, dass deraktuelle Entwurf in der Praxis die Einnahmen der Betreuungsvereine reduzieren und damit deren Arbeitsfähigkeit gefährden wird. "Viele Betreuungsvereine sehen in den dargelegten Vergütungsregelungen eine akute Gefahr für ihre Existenz. Denn es ist für sie absehbar, dass sie mit der vorgesehenen Vergütung ihre tarifgebundenen Angestellten nicht mehr finanzieren können" heißt es in der Stellungnahme der BAGFW zum Entwurf..
Anlässlich der Justizministerkonferenz am 28.11.2024 in Berlin hat das Aktionsbündnis „Vergütung rechtlicher Betreuung“ zu einem Aktionstag aufgerufen.
Der Betreuungsverein der Diakonie Ingelheim ist bereits auf die Kommunen und die politischen Vertreter:innen vor Ort zugegangen und beteiligt sich mit einer Postkartenaktion für eine auskömmliche Finanzierung der Betreuungsarbeit.