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Ist das meine Aufgabe? - Abgrenzung der Rechtlichen Betreuung von anderen sozialen Leistungen

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Nicht selten werden rechtliche Betreuer:innen von Einrichtungen, Dienstleistern, Angehörigen oder anderen Personen dazu aufgefordert, bestimmte Tätigkeiten für den betreuten Menschen zu erledigen. Daher ist es wichtig genau zu wissen, welche Pflichten rechtliche Betreuer:innen im Rahmen ihrer Aufgabenkreise haben.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. sieht eine gute Kooperation und exakte Abgrenzung im Verhältnis von Rechtlicher Betreuung und sozialen, gesundheitlichen wie auch pflegerischen Leistungen als Schlüssel zu einer gelingenden und bedarfsgerechten Versorgung von Menschen, die auf Unterstützung bei der Besorgung ihrer Angelegenheiten angewiesen sind. Daher hat er bereits vor vielen Jahren eine Handreichung zum Verhältnis von Rechtlicher Betreuung und sozialer, pflegerischer und gesundheitlicher Unterstützung herausgegeben. Eine tabellarische Checkliste zur Abgrenzung einzelner Tätigkeiten (ab S. 64) bietet einen guten Überblick.

Am 19. Juni 2024 wurden vom Deutschen Verein nun Empfehlungen zur Assistenzleistung nach dem SGB IX verabschiedet.
Assistenzleistungen (§78 SGB IX) stellen ein zentrales und entscheidendes Element für die personenzentrierte Ausgestaltung der Eingliederungshilfe und im Hinblick auf eine unabhängige und selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen dar. Sie unterstützen Menschen mit Behinderungen insbesondere dabei, ihren Alltag selbstbestimmt und eigenständig zu bewältigen – von der Haushaltsführung über die Gestaltung sozialer Beziehungen bis hin zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben sowie Freizeitgestaltung. Den Abgrenzungsfragen zwischen den Assistenzleistungen und der rechtlichen  widmet sich ein eigenes Kapitel (ab S. 21)