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Wenn der Lohn nicht für den Lebensunterhalt reicht - Forderungen an eine Reform der Werkstatt für Menschen mit Behinderung
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderten Menschen e. V. veröffentlicht seine Positionen zu dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angekündigten Reformprozess.
In Deutschland arbeiten etwa 300.000 Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Das Entgelt der Beschäftigten reicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht aus. Darüber hinaus gibt es nur wenige Vermittlungen auf den ersten Arbeitsmarkt. Menschen mit komplexen Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf ist der Zugang zu den WfbM oftmals verwehrt, da sie kein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können.
Die beschriebenen Umstände stehen nicht im Einklang mit Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, der Menschen mit Behinderungen das Recht auf die Möglichkeit garantiert, "den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird."
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) fordert daherin seinem Positionspapier:
- Das Zugangskriterium gem. § 219 II S. 1 SGB IX ist abzuschaffen (Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung)
- Nachhaltige Weiterentwicklung der beruflichen Bildung und Ausbildung, um den Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern
- Verbesserte Möglichkeiten für Werkstattbeschäftigte, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln
- Werkstattbeschäftigten ist mindestens ein Entgelt zu zahlen, das sie unabhängig von Leistungen der Grundsicherung macht.