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„Es muss sich noch mehr bewegen“ - 15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

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Als Ergebnis der Staatenprüfung veröffentlichte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 3. Oktober 2023 seine „Abschließenden Bemerkungen“ (englische Version) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland.

Bei dieser Prüfung wurde deutlich, dass sich zwar bereits einiges in Deutschland getan hat, aber der inklusive Gedanke noch nicht in allen Bereichen und Köpfen angekommen ist und nicht überall in der Praxis gelebt wird. Die „Abschließenden Bemerkungen“ enthalten daher zahlreiche Empfehlungen und Forderungen, wie Deutschland die UN-BRK in den nächsten Jahren umsetzen sollte.

Im Februar 2024 wurden bei einer Konferenz mit dem Titel „Neuer Schwung für die UN-BRK in Deutschland: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung?“ die drängenden Themen und Bedarfe besprochen. Veranstaltet wurde diese vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und dem Deutschen Institut für Menschenrechte - Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. Diskutiert wurde mit mit Gästen aus Politik, Verwaltung, Selbstvertretungen und Zivilgesellschaft in acht Foren.

Die Teilnehmenden des Forum 4 (Ergebnisse BRK-Konferenz, S.18ff) beschäftigten sich mit der Umsetzung der UN-BRK im neuen Betreuungsrecht. Ausgangslage für die Diskussionen innerhalb des Forums war eine Begrüßung der Betreuungsrechtsreform in den abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses bei gleichzeitiger Forderung der Abkehr von ersetzenden Entscheidungen. Die Umsetzung unterstützter Entscheidungsfindung soll nun unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Selbstvertretung eine Gesamtstrategie mit Maßnahmen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene entwickelt werden.