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Zweiter Zwischenbericht zur Werkstatt-Entgelt-Studie

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte 2020 die Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für die etwa 300.000 Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Auftrag gegeben.

Durchgeführt wird die Untersuchung vom ISG (Köln), dem infas Institut (Bonn) in Kooperation mit Prof. Dr. Pracht, Prof. Dr. Welti und Clarissa von Drygalski. Diese haben nun den zweiten Zwischenbericht vorgelegt.

Der zweite Zwischenbericht wartet mit drei Schwerpunkten auf - der Befragung von Werkstattbeschäftigen, der Befragung von Werkstattleitungen und der Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten. Daneben wurden auch Angehörige, Betreuerinnen und Betreuer und Vertrauenspersonen befragt.

Neben dem ausführlichen Zwischenbericht wird auch eine Fassung in Leichter Sprache vom  Bundesministerium für Arbeit und Soziales angeboten.