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VERMÖGENSSORGE: SCHUFA beschließt, die Speicherdauer der Restschuldbefreiung auf sechs Monate zu verkürzen
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Konkret heißt es von der SCHUFA: Es werden alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28.3.2023 länger als sechs Monate gespeichert sind sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum gelöscht. Die Löschung erfolgt automatisch, Betroffene müssen sich nicht hierum kümmern. Mit dieser Entscheidung wird für die Betroffenen ein schnellerer wirtschaftlicher Neustart ermöglicht.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG SB) begrüßt diese Entscheidung.