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Der richtige Umgang mit rechtlich betreuten Menschen
Was Ärztinnen und Ärzte sowie Sozialleistungsträger zur Reform des Betreuungsrechts und der Selbstbestimmung von rechtlich betreuten Menschen wissen sollten.
Das neue Betreuungsrecht ist seit wenigen Tagen in Kraft. Die Bundesregierung hat dies zum Anlass genommen eine weitreichende Öffentlichkeitskampagne zur Reform des Betreuungsrechts zu starten um insbesondere auf die Stärkung des Selbstbestimmungsrecht von rechtlich betreuten Menschen hinzuweisen.
Die Wünsche des betreuten Menschen werden zur Handlungsmaxime für alle Beteiligten. Daran müssen nicht nur die Akteur:innen des Betreuungsrechts, wie Amtsgerichte, Betreuungsbehörden und rechtliche Betreuer:inen ihr Handeln orientieren, sondern auch Sozialeistungsträger sowie Ärztinnen und Ärzte, die mit betreuten Menschen zu tun haben.
Um Ärztinnen und Ärzte und Mitarbeitenden von Behörden für eine gute Zusammenarbeit mit betreuten Menschen zu sensiblisieren, hat die Bundesregierung zwei Broschüren unter dem Titel "Der richtige Umgang mit rechtlich betreuten Menschen" veöffentlicht.
Für ehrenamtliche Betreuer:innen können die Broschüren eine Hilfestellung für eine kooperativen Zusammenarbeit mit den genannten Berufsgruppen im Sinne des betreuten Menschen bieten. Sie finden diese daher in unseren Handreichungen für Ehrenamtliche.