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Fragen und Antworten zum Bürgergeld
Das Bürgergeld war als grundlegende Reform der sogenannten Hartz IV-Gesetzgebung gedacht. Das viel diskutierte und häufig kritisierte Arbeitslosengeld II /SGB II) ist nun zu Jahresbeginn durch das Bürgergeld abgelöst worden.
Lange war unklar, ob das Bürgergeld tatsächlich wie geplant zum Jahreswechsel das Hartz-IV-System ablösen kann. Der Gesetzentwurf wurde zunächst im Bundesrat blockiert, schließlich haben sich Union und Ampel im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss geeinigt.
Dieser Kompromiss beinhaltet gegenüber dem Arbeitslosengeld II folgende Änderungen:
- Der Regelbedarf des neuen Bürgergelds für alleinstehende Erwachsene beträgt monatlich 502 Euro (von bisher 449 Euro). Auch Lebenspartner und Kinder sollen mehr Geld erhalten.
- Bei Versäumnissen stufenweise Sanktionen bis zu 30 % des Regelbedarfs, wie schon zuvor beim ALG II seit 2019 (vor 2019 waren bei Hartz IV stufenweise härtere Sanktionen bis zu 100 % möglich; das Bundesverfassungsgericht hatte diese 2019 untersagt.)
- Schonvermögen 40.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für jede weitere Person (BT-Drs.20/4600).
- Schonfrist von einem Jahr bei einer zu großen Unterkunft.
- Wegfall des Vermittlungsvorrangs: Aus- oder Weiterbildung können einer Jobaufnahme vorgezogen werden.
- Höhere Freibeträge und Hinzuverdienstmöglichkeiten bei eigenem Einkommen. Anrechnungsfrei können weiterhin nur 100 Euro verdient werden (außer durch Schüler, Studierende und Auszubildende). Von 100 bis 520 Euro (Minijob-Grenze) sind 20 Prozent anrechnungsfrei. Künftig können 30 statt 20 Prozent der Einkünfte behalten werden, die oberhalb der Minijob-Grenze liegen. Schüler, Studierende und Auszubildende können bis zur Minijob-Grenze anrechnungsfrei hinzuverdienen, statt wie bisher nur 100 Euro. Diese Änderung tritt erst am 1. Juli 2023 in Kraft.
- Erbschaften gelten als Vermögen, nicht als Einkommen (ab 1. Juli 2023).
Quelle Wikipedia Bürgergeld – Wikipedia
Zum Referentenentwurf des BMAS: 220809_Referentenentwurf_Bürgergeld (bmas.de)
Weitere Antworten auf Fragen zur der Höhe der Regelsätze, zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, zu Leistungsminderungen bei fehlender Kooeration und viele weitere Informationen hat die Bundesregierung in ihren FAQs zum Bürgergeld zusammengestellt.