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Einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt nicht für rechtliche Betreuer:innen
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Rechtliche Betreuer:Innen nun ausdrücklich von Impflicht ausgenommen.
Nach zum Teil massiver Kritik - u.a. auch vom Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) - hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in seiner jüngsten Veröffentlichung, der „Handreichung zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogenen Tätigkeiten“, rechtliche Betreuer:innen ausdrücklich von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgenommen. Eine anderslautende Veröffentlichung hatte zuvor für Irritationen gesorgt.