Genehmigungspflichten in der Vermögenssorge
Moderierte Fragerunde mit einem Rechtspfleger
Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge bestellt sind, stellt sich bei einigen Rechtsgeschäften die Frage, ob vorab eine Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich ist.
Herr Christmann, Rechtspfleger am Amtsgerichts Mainz, gibt an diesem Abend einen Überblick über Genehmigungspflichten in der Vermögenssorge und beantwortet anschließend gerne in einer moderierten Gesprächsrunde ihre Fragen rund um die Betreuungsführung.
Dies ist eine kostenfreie Kooperationsveranstaltung der Betreuungsvereine Mainz-Bingen.
